Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wietzke AI, Inhaber Robert Wietzke · Fassung vom 21. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich und Unternehmer
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Ihnen und mir. „Ich“ bin Robert Wietzke, Inhaber des Einzelunternehmens „Wietzke AI“, c/o Postflex #10676, Emsdettener Str. 10, 48268 Greven, E-Mail info@wietzke.ai. „Sie“ sind meine Kundin oder mein Kunde.
(2) Ich schließe Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Das sind Personen und Gesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Dazu gehören ausdrücklich auch Kleinunternehmer nach § 19 UStG und Existenzgründer. Mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB schließe ich keine Verträge.
(3) Vor Vertragsschluss kläre ich mit Ihnen, für welches Unternehmen oder welche selbständige Tätigkeit Sie mich beauftragen. Jedes Angebot nennt diese Tätigkeit und enthält die Erklärung, dass Sie den Vertrag für Ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit schließen. Mit der Annahme des Angebots bestätigen Sie das in Textform (zum Beispiel per E-Mail, siehe § 23). Ist das nicht ohne Weiteres erkennbar, zum Beispiel bei einer Gründung, bitte ich Sie um einen kurzen Beleg, etwa Ihre Website, Ihre Gewerbeanmeldung oder Ihre Gründungsunterlagen. Ohne diese Bestätigung schließe ich keinen Vertrag. Ändert sich bis zum Vertragsschluss etwas daran, teilen Sie mir das mit.
(4) Ihre eigenen Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ich ihnen nicht ausdrücklich widerspreche. Das gilt nicht, wenn ich ihrer Geltung in Textform zustimme.
(5) Steht bei einem Paragrafen kein Gesetz, zum Beispiel „§ 13“, ist ein Paragraf dieser AGB gemeint. Steht ein Gesetz dabei, zum Beispiel „§ 640 BGB“, ist das Gesetz gemeint. Jede Regel steht vollständig im Text. Die Gesetzesangabe in Klammern zeigt nur, woher sie kommt. Arbeitstage sind Montag bis Freitag, außer an bundesweiten gesetzlichen Feiertagen.
§ 2 Kein Widerrufsrecht
Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verträge, die online, per E-Mail, am Telefon oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, steht nur Verbrauchern zu. Ich schließe Verträge nur, wenn Sie bei Vertragsschluss für Ihr Gewerbe oder Ihre selbständige berufliche Tätigkeit handeln, und kläre das vor jedem Vertrag (§ 1 Abs. 2 und 3). Deshalb haben Sie bei Verträgen mit mir kein gesetzliches Widerrufsrecht.
§ 3 Kostenloses Erstgespräch
(1) Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Es dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Durch das Erstgespräch kommt kein Vertrag zustande, auch kein Beratungsvertrag.
(2) Im Erstgespräch schulde ich keine Beratung. Was ich dort zu Potenzialen, möglichen Lösungen, Werkzeugen oder Kosten sage, ist eine erste, unverbindliche Einschätzung auf Grundlage der wenigen Informationen, die mir zu diesem Zeitpunkt vorliegen. Sie ersetzt keine Analyse.
(3) Für Äußerungen im Erstgespräch hafte ich nur in den Fällen des § 20 Abs. 1. Im Übrigen hafte ich für einfache Fahrlässigkeit nicht.
(4) Das Erstgespräch findet in der Regel als Videocall statt. Ich zeichne es nicht auf.
(5) Können Sie einen gebuchten Termin nicht wahrnehmen, sagen Sie ihn bitte ab oder verschieben Sie ihn. Das geht über den Link in der Buchungsbestätigung oder per E-Mail und kostet nichts. Muss ich einen Termin absagen, melde ich mich so früh wie möglich und schlage einen neuen vor.
(6) Bei der Terminbuchung weise ich Sie auf diesen § 3 hin und verlinke die geltende, datierte Fassung dieser AGB. Mit der Buchung eines Erstgesprächs erklären Sie sich mit diesem § 3 und dem darin genannten § 20 Abs. 1 einverstanden. Die übrigen Regeln dieser AGB gelten erst für einen Vertrag nach § 5.
§ 4 Leistungen und Vertragstypen
(1) Ich biete an:
- KI-Beratung (Analyse und Strategie),
- KI-Automatisierung (Assistenten und Prozesse),
- KI-Optimierung (Entwicklung maßgeschneiderter KI-Lösungen, Optimierung bestehender Systeme und von Websites),
- laufende Betreuung (Monitoring, Feinjustierung, Betreuung).
(2) Was ich im Einzelfall schulde, steht in meinem Angebot und in diesen AGB. Beschreibungen auf meiner Website sind allgemeine Informationen und kein verbindliches Angebot. Sie legen den Leistungsinhalt nicht fest.
(3) Welcher Vertragstyp gilt, richtet sich nach dem Inhalt der Leistung, nicht nach ihrem Namen auf meiner Website. Das Angebot nennt den Vertragstyp je Leistung. Davon hängt ab, was ich schulde. Im Regelfall gilt:
- Das Erstgespräch ist kein Vertrag (§ 3).
- KI-Beratung und der Schritt Strategie sind Dienstleistungen (Dienstvertrag, § 611 BGB), wenn das Angebot nicht ausdrücklich eine Werkleistung vereinbart (§ 7 Abs. 5). Das gilt auch bei einem Festpreis. Ich schulde sorgfältige, fachkundige Arbeit, aber kein bestimmtes Ergebnis (§ 7). Im Angebot beschreibe ich die Beratung als Tätigkeiten, zum Beispiel Gespräche, Analyse Ihrer Abläufe und Empfehlungen. Die Unterlagen, die dabei entstehen, fassen diese Tätigkeiten zusammen (§ 7 Abs. 3).
- KI-Automatisierung und der Schritt Umsetzung sind Werkleistungen (Werkvertrag, § 631 BGB). Ich schulde ein fertiges Ergebnis, das die im Angebot vereinbarten Anforderungen erfüllt, zum Beispiel Bau und Einrichtung eines Assistenten oder die Automatisierung eines Ablaufs, jeweils mit Einbindung in Ihr Setup, Einweisung und Dokumentation. Sie prüfen das Ergebnis und nehmen es ab (§§ 9 bis 11).
- Bei der KI-Optimierung sind die Entwicklung einer maßgeschneiderten KI-Lösung, die Überarbeitung einer Website und jeder Umbau, für den das Angebot Abnahmekriterien nennt, Werkleistungen nach Nummer 3. Die Überprüfung und Feinjustierung bestehender Systeme ohne solche Kriterien ist eine Dienstleistung nach Nummer 2.
- Die laufende Betreuung (auf meiner Website der Schritt „Optimierung“ mit Monitoring und Feinjustierung) ist ein gesondert vereinbarter Dienstvertrag, der über einen längeren Zeitraum läuft (§ 13).
(4) Ich rechne jede Leistung zu einem Festpreis ab, der im Angebot steht. Bei der laufenden Betreuung gilt ein Festpreis je Zeitraum.
(5) Ich erbringe keine Rechts-, Steuer- oder Datenschutzberatung. Hinweise zu Datenschutz, KI-Verordnung oder anderen Rechtsfragen gebe ich als technische und organisatorische Hinweise zur Umsetzung. Die rechtliche Prüfung für Ihr Unternehmen liegt bei Ihnen und Ihren Beratern.
(6) Ich darf zur Leistungserbringung Werkzeuge und Dienste Dritter einsetzen. Für meine Leistung bleibe ich Ihnen gegenüber verantwortlich. Für Dienste, die personenbezogene Daten verarbeiten, gilt § 16.
(7) Ich erbringe die Leistungen grundsätzlich persönlich. Setze ich für einzelne Teile andere Fachleute ein, sage ich Ihnen das vorher in Textform. Ich arbeite in der Regel aus der Ferne. Termine vor Ort finden statt, wenn das Angebot sie vorsieht. Nachrichten während eines Auftrags beantworte ich in der Regel innerhalb von 2 Arbeitstagen. Bin ich länger als 3 Arbeitstage nicht erreichbar, zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit, sage ich Ihnen das vorher, bei unvorhergesehener Abwesenheit so bald wie möglich. Die Dokumentation erstelle ich so, dass eine andere Fachkraft Ihre Lösung verstehen und betreuen kann.
§ 5 Vertragsschluss und Einbeziehung dieser AGB
(1) Nach dem Erstgespräch erhalten Sie von mir ein Angebot in Textform. Es enthält insbesondere die Leistungsbeschreibung, den Vertragstyp je Leistung, den Festpreis, bei Umsetzungen die Meilensteine und die Abnahmekriterien, Ihre Mitwirkungen, bei KI-Systemen das Betriebsmodell (§ 15 Abs. 1) und die eingesetzten Dienste Dritter mit Verarbeitungsort (§ 16), die Erklärung nach § 1 Abs. 3 und den Hinweis auf Ihr Widerspruchsrecht bei Referenzen (§ 19 Abs. 2). An das Angebot halte ich mich 14 Tage gebunden, wenn darin nichts anderes steht.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie das Angebot einschließlich der Erklärung nach § 1 Abs. 3 in Textform annehmen, zum Beispiel per E-Mail.
(3) Jedes Angebot nennt die Fassung dieser AGB mit ihrem Datum und die Adresse, unter der Sie diese Fassung abrufen und speichern können. Für den Auftrag gilt die dort genannte Fassung. Auf Wunsch sende ich Ihnen die AGB als PDF.
(4) Was wir im Angebot individuell vereinbaren, geht diesen AGB vor. Für den Umgang mit personenbezogenen Daten geht außerdem der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV, siehe § 16) diesen AGB vor.
§ 6 Vergütung, Zahlung und Umsatzsteuer
(1) Ich arbeite zu Festpreisen. Maßgeblich ist der Preis, den wir im Angebot für den dort beschriebenen Leistungsumfang vereinbart haben. Leistungen, die darüber hinausgehen, sind darin nicht enthalten. Ich biete sie Ihnen nach § 11 an.
(2) Wann die Vergütung fällig wird, hängt von der Art der Leistung ab:
- Beratung (§ 7): Die Vergütung wird fällig, sobald ich die Leistung erbracht habe. Ist ein Beratungsauftrag im Angebot in Abschnitte mit eigenen Teilbeträgen gegliedert, rechne ich jeden Abschnitt nach seinem Abschluss ab.
- Umsetzung (§ 9): Der Festpreis wird mit der Abnahme fällig. Ist die Umsetzung im Angebot in Meilensteine mit eigenen Teilpreisen gegliedert, wird der jeweilige Teilpreis mit der Abnahme dieses Meilensteins fällig (§ 9 Abs. 8). Mein gesetzliches Recht auf Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen (§ 632a BGB) bleibt bestehen. Ich weise den Leistungsstand dabei nachvollziehbar aus.
- Laufende Betreuung (§ 13): Der Festpreis wird jeweils am Ende des Abrechnungszeitraums fällig, der im Angebot steht, in der Regel am Monatsende.
(3) Ich schicke Ihnen meine Rechnungen per E-Mail. Sie sind innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Zahlen Sie nicht innerhalb dieser Frist, kommen Sie mit ihrem Ablauf auch ohne Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Dann fallen die gesetzlichen Verzugszinsen und die gesetzliche Pauschale an (derzeit 40 Euro, § 288 BGB). Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben bestehen.
(4) Behalten Sie wegen eines Mangels einen Teil der Vergütung berechtigt ein (§ 641 Abs. 3 BGB), sind Sie insoweit nicht in Verzug.
(5) Sind Sie mit einer fälligen Zahlung aus einem Auftrag in Verzug, kann ich weitere Leistungen aus diesem Auftrag zurückhalten, bis die Zahlung eingegangen ist (§§ 273, 320 BGB). Das gilt nicht, wenn der offene Betrag im Verhältnis zur zurückgehaltenen Leistung geringfügig ist. Halte ich Leistungen zurück, teile ich Ihnen das in Textform mit. Vereinbarte Termine verschieben sich um die Dauer der Unterbrechung und eine angemessene Anlaufzeit. Ein System, das ich für Sie betreibe, schalte ich deswegen nicht ab. Dafür gelten § 13 Abs. 5 und 6.
(6) Meine Preise sind Nettopreise. Umsatzsteuer berechne ich zusätzlich, wenn und soweit sie für meine Leistung gesetzlich entsteht. Derzeit wende ich die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG an und berechne deshalb keine Umsatzsteuer.
(7) Entfällt die Kleinunternehmerregelung für mich kraft Gesetzes, gilt für Aufträge, die Sie mir vorher erteilt haben:
- Sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt, berechne ich die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe zusätzlich für die Leistungen, die danach steuerpflichtig werden.
- Sind Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, zum Beispiel weil Sie selbst Kleinunternehmer sind, bleibt der vereinbarte Preis Ihr Endpreis.
Verzichte ich freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung, bleibt für bereits erteilte Aufträge der vereinbarte Preis in jedem Fall der Endpreis. Über einen absehbaren Wegfall der Regelung informiere ich Sie, sobald ich ihn erkenne.
§ 7 Beratung und Strategie
(1) In der Beratung analysiere ich mit Ihnen Ihre Abläufe und zeige, wo der Einsatz von KI sinnvoll sein kann und wo nicht. Ich berate Sie sorgfältig und fachkundig auf Grundlage der Werkzeuge und Erkenntnisse, die zum Zeitpunkt der Beratung allgemein verfügbar sind.
(2) Einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg schulde ich nicht, etwa Zeitersparnis, niedrigere Kosten, mehr Umsatz oder mehr Kunden. Das gilt auch beim Festpreis.
(3) Priorisierte Liste, KI-Fahrplan, Kosten-Nutzen-Übersicht und Werkzeug-Auswahl fassen die Ergebnisse unserer Beratung zusammen. Angaben zu Kosten, Nutzen und Einsparungen sind meine Einschätzung. Grundlage sind Ihre Angaben und die Angebote am Markt zum Zeitpunkt der Beratung. Preise, Funktionen und Bedingungen von Werkzeugen Dritter können sich danach ändern.
(4) Ob und wie Sie die Empfehlungen umsetzen, entscheiden Sie. Für Beratungsleistungen gibt es kein Abnahmeverfahren.
(5) Soll ich ein bestimmtes Dokument als fertiges Ergebnis liefern, zum Beispiel ein ausgearbeitetes Konzept mit festgelegtem Inhalt, und steht das im Angebot ausdrücklich so, gelten dafür die Regeln zu Abnahme und Mängeln (§§ 9 bis 11).
§ 8 Ihre Mitwirkung
(1) Meine Leistungen setzen Ihre Mitwirkung voraus. Sie stellen rechtzeitig, vollständig und kostenfrei bereit, was im Angebot als Ihre Mitwirkung genannt ist, insbesondere:
- Zugänge zu Systemen, Konten und Schnittstellen, zum Beispiel Kalender, E-Mail, CRM, Telefonanlage oder Website. Richten Sie mir dafür möglichst ein eigenes Benutzerkonto ein, statt Ihr eigenes Passwort weiterzugeben. Zugangsdaten speichere ich verschlüsselt und nutze sie nur für den Auftrag.
- Inhalte und Informationen, zum Beispiel Leistungen, Preise, Öffnungszeiten, häufige Fragen und Wissensbestände,
- Freigaben und Entscheidungen innerhalb angemessener Zeit.
Zeigt sich während des Auftrags, dass eine weitere Mitwirkung nötig ist, teile ich Ihnen das unverzüglich in Textform mit und nenne einen angemessenen Zeitraum dafür.
(2) Sie benennen eine Ansprechperson, die Entscheidungen treffen und Freigaben erteilen darf.
(3) Sie sind für die Richtigkeit der Inhalte verantwortlich, die Sie mir bereitstellen. Sie teilen mir Änderungen mit. Sie stellen sicher, dass Sie die Rechte an diesen Inhalten haben, zum Beispiel an Texten, Logos und Wissensdatenbanken.
(4) Vor jedem Eingriff in bestehende Systeme sichern Sie Ihre Daten. Ich frage vorher nach einer aktuellen Sicherung und halte Ihre Antwort fest. Das gilt nicht, soweit ich die Datensicherung laut Angebot selbst übernommen habe.
(5) Setzen Sie eine KI-Lösung gegenüber Ihren eigenen Kunden ein, sind Sie dafür verantwortlich, wie Sie das tun. Das Datenschutzrecht nennt Sie dann „Verantwortlicher“, die KI-Verordnung „Betreiber“. Sie sorgen insbesondere für
- Datenschutzhinweise für Ihre Kunden (Art. 13 und 14 DSGVO) und
- Einwilligungen, wo sie nötig sind, zum Beispiel für Gesprächsaufzeichnungen.
Den Hinweis, dass Ihre Kunden mit einer KI sprechen oder schreiben, baue ich nach § 15 Abs. 2 ein. Wer welche weiteren Pflichten nach der KI-Verordnung trägt, richtet sich nach dem Betriebsmodell (§ 15 Abs. 1). Ich unterstütze Sie im vereinbarten Umfang. Meine eigenen Pflichten, zum Beispiel als Auftragsverarbeiter aus dem AVV, bleiben bestehen.
(6) Hängt Ihr Geschäftsbetrieb in besonderem Maß vom Funktionieren einer Lösung ab, zum Beispiel bei Terminbuchung, Bestellannahme oder zeitkritischen Anliegen, weisen Sie mich vor Vertragsschluss darauf hin. Dann vereinbaren wir Leistungsumfang und Rückfallebenen passend.
(7) Erbringen Sie eine Mitwirkung nicht rechtzeitig, verschieben sich vereinbarte Termine. Sie verschieben sich um die Dauer der Verzögerung und um eine angemessene Zeit, bis ich die Arbeit wieder aufnehmen kann. Muss ich bei einer Werkleistung deshalb warten, obwohl ich zur Arbeit bereit bin, kann ich dafür eine angemessene Entschädigung verlangen (§ 642 BGB). Arbeit, die durch die Verzögerung zusätzlich nötig wird, biete ich Ihnen nach § 11 als Nachtrag an.
(8) Fehlt bei einer Werkleistung eine Mitwirkung, kann ich Ihnen in Textform eine angemessene Frist setzen. Dabei schreibe ich dazu, dass der Vertrag endet, wenn die Mitwirkung bis dahin nicht erfolgt. Verstreicht die Frist ohne Mitwirkung, endet der Vertrag, ohne dass ich noch einmal kündigen muss. Sie bezahlen dann den Teil des Festpreises, der meiner bis dahin erbrachten Arbeit entspricht. Dazu kommen Kosten, die mir dabei entstanden und im Festpreis nicht enthalten sind (§§ 643, 645 BGB).
(9) Kann ich bei der laufenden Betreuung wegen fehlender Mitwirkung nicht arbeiten, zahlen Sie den vereinbarten Festpreis für diesen Zeitraum weiter. Was ich dadurch an Kosten spare oder in der frei gewordenen Zeit anderweitig verdiene oder zu verdienen böswillig unterlasse, ziehe ich davon ab (§ 615 BGB).
(10) Nehmen Dritte mich in Anspruch, weil Sie schuldhaft deren Rechte verletzt haben, übernehmen Sie die berechtigten Forderungen dieser Dritten und die angemessenen Kosten meiner Rechtsverteidigung. Das gilt, wenn die Rechtsverletzung aus Inhalten stammt, die Sie mir bereitgestellt haben, oder daraus, dass Sie gegen § 15 Abs. 3 oder 4 verstoßen. Ich informiere Sie unverzüglich über solche Forderungen und erkenne sie nicht ohne Absprache mit Ihnen an.
(11) Können Sie oder ich einen vereinbarten Termin für ein Gespräch, einen Workshop oder eine Einweisung nicht wahrnehmen, sagen wir ihn so früh wie möglich ab, möglichst bis zum Ende des vorherigen Arbeitstags, und vereinbaren einen neuen Termin. Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen durch eine Absage nicht. Verschiebt sich dadurch der Zeitplan, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Für meine Absagen gilt außerdem § 9 Abs. 2.
§ 9 Umsetzung und Abnahme
(1) Bei Umsetzungen erstelle ich die im Angebot beschriebene Lösung und binde sie wie vereinbart in Ihr bestehendes Setup ein. Dazu gehören:
- eine Einweisung für die Personen, die mit der Lösung arbeiten, im Umfang laut Angebot, sonst eine Sitzung von bis zu 60 Minuten per Videocall,
- eine Dokumentation auf Deutsch in einem gängigen Format, zum Beispiel PDF. Sie beschreibt, was die Lösung tut und welche Dienste Dritter sie nutzt. Sie erklärt auch, wie Sie Inhalte selbst ändern, wie Sie die Lösung abschalten und an wen Sie sich bei Störungen wenden.
Die Dokumentation erhalten Sie spätestens mit der Fertigstellungsmitteilung.
(2) Termine sind verbindlich, wenn sie im Angebot ausdrücklich als „verbindlich“ bezeichnet sind. Andere Zeitangaben im Angebot sind Planungswerte. Ist kein verbindlicher Termin vereinbart, erbringe ich die Leistung innerhalb angemessener Zeit. Zeichnet sich ab, dass ich einen Termin nicht halten kann, zum Beispiel wegen Krankheit, sage ich Ihnen das unverzüglich in Textform und nenne den Grund und einen neuen Termin.
(3) Ist eine Leistung fertig, teile ich Ihnen das in Textform mit und bitte Sie um die Abnahme. Sie prüfen die Leistung innerhalb von 14 Kalendertagen, nachdem Sie diese Mitteilung erhalten haben. Maßstab sind die im Angebot vereinbarten Abnahmekriterien und Testfälle. Bitte erklären Sie die Abnahme in Textform. Absatz 5 gilt unabhängig davon.
(4) Wegen unwesentlicher Mängel dürfen Sie die Abnahme nicht verweigern. Solche Mängel beseitige ich nach § 10.
(5) Nennen Sie mir bis zum Ende der Frist nach Absatz 3 keinen Mangel und erklären Sie auch die Abnahme nicht, gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). Ab dann läuft insbesondere die Verjährung nach § 21. Eine Nachricht ohne Mangel, zum Beispiel „Ich bin noch nicht zum Testen gekommen“, hält die Frist nicht auf. Bitten Sie in diesem Fall rechtzeitig um eine Verlängerung. Auf diese Folgen weise ich Sie in der Fertigstellungsmitteilung ausdrücklich hin.
(6) Sie dürfen die Leistung schon während der Prüffrist im laufenden Betrieb nutzen (§ 17 Abs. 2). Das allein ist noch keine Abnahme. Es gilt Absatz 5.
(7) Nehmen Sie eine Leistung ab, obwohl Sie einen Mangel kennen, verlieren Sie wegen dieses Mangels die Rechte auf Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt und Minderung, wenn Sie sich diese Rechte bei der Abnahme nicht vorbehalten (§ 640 Abs. 3 BGB). Ihr Anspruch auf Schadensersatz nach § 20 bleibt bestehen. Für den Vorbehalt genügt eine kurze Nachricht. Mängel, die Sie mir innerhalb der Frist nach Absatz 3 gemeldet haben, gelten als vorbehalten.
(8) Ist die Umsetzung im Angebot in Meilensteine gegliedert, nehmen Sie jeden Meilenstein gesondert ab, der für sich geprüft und genutzt werden kann. Die Absätze 3 bis 7 gelten für jede Teilabnahme entsprechend. Bei der Schlussabnahme prüfen wir, ob die abgenommenen Teile zusammen wie vereinbart funktionieren. Mängel, die erst aus diesem Zusammenspiel entstehen, können Sie dann noch geltend machen. Die Verjährung nach § 21 Abs. 1 beginnt für alle Meilensteine eines Auftrags erst mit der Schlussabnahme.
§ 10 Mängel und Änderungsrunden
(1) Ein Mangel liegt vor, wenn meine Werkleistung von dem abweicht, was wir im Angebot vereinbart haben, insbesondere von den Abnahmekriterien. Für KI-Systeme gilt ergänzend § 14.
(2) Melden Sie Mängel bitte in Textform, zum Beispiel per E-Mail. Beschreiben Sie, was nicht funktioniert und wann es passiert ist, wenn möglich mit einem Beispiel oder dem Gesprächsprotokoll. Ihre Rechte hängen nicht davon ab, dass Sie dafür eine bestimmte Frist oder Adresse einhalten.
(3) Mängel beseitige ich kostenlos und ohne Begrenzung ihrer Zahl. Die Beseitigung zählt nicht zu den Änderungsrunden nach Absatz 6. Ob ich den Mangel behebe oder den betroffenen Teil neu erstelle, entscheide ich. Die Kosten der Nacherfüllung trage ich.
(4) Sie können nach Ihrer Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Festpreis angemessen herabsetzen (Minderung), wenn
- die Nacherfüllung fehlschlägt,
- ich eine von Ihnen gesetzte angemessene Frist zur Nacherfüllung verstreichen lasse,
- ich die Nacherfüllung verweigere oder
- sie Ihnen unzumutbar ist.
Sie können stattdessen auch weiter auf der Beseitigung bestehen. Bei einem unerheblichen Mangel ist der Rücktritt ausgeschlossen. Ihr Recht, den Mangel nach Ablauf einer angemessenen Frist selbst zu beseitigen oder beseitigen zu lassen und Ersatz der dafür erforderlichen Aufwendungen zu verlangen (§ 637 BGB), bleibt bestehen. Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach § 20, die Verjährung nach § 21.
(5) Setze ich Leistungen Dritter ein, zum Beispiel Sprachmodelle oder Telefonie-Dienste, bleibe ich Ihnen gegenüber für meine Werkleistung verantwortlich. Ich verweise Sie nicht an diese Dritten.
(6) Wünsche, die über das im Angebot Vereinbarte hinausgehen, sind keine Mängel. Weicht meine Leistung von einer Festlegung im Angebot ab, zum Beispiel zu Tonfall, Anrede, Gesprächsfällen oder Abläufen, ist das dagegen ein Mangel nach Absatz 1. Bei Wünschen unterscheide ich zwei Arten:
- Anpassungen innerhalb des vereinbarten Umfangs, zum Beispiel ein anderer Tonfall, andere Formulierungen oder eine andere Gestaltung, soweit das Angebot dazu nichts festlegt. Dafür sind je Meilenstein zwei Änderungsrunden im Festpreis enthalten, bei Aufträgen ohne Meilensteine zwei für den ganzen Auftrag. Eine Änderungsrunde heißt: Sie schicken mir Ihre gesammelten Anpassungswünsche in einer Nachricht in Textform, und ich setze diese Liste in einem Durchgang um. Runden, die Sie bis zur Abnahme nicht angefordert haben, verfallen mit der Abnahme. Darauf weise ich Sie in der Fertigstellungsmitteilung hin. Weitere Runden biete ich Ihnen nach § 11 an.
- Erweiterungen, zum Beispiel neue Gesprächsfälle, zusätzliche Abläufe oder die Anbindung weiterer Systeme. Sie gehören nicht zu den Änderungsrunden. Ich biete sie Ihnen nach § 11 an.
(7) Ändert ein Drittanbieter nach der Abnahme seine Schnittstelle, sein Sprachmodell, seine Preise oder seine Bedingungen und funktioniert meine Lösung deshalb nicht mehr wie vereinbart, ist das kein Mangel meiner Werkleistung. Die Anpassung gehört zu einer vereinbarten Betreuung (§ 13). Ohne Betreuung biete ich sie Ihnen nach § 11 an. Hat die Lösung schon bei der Abnahme nicht wie vereinbart funktioniert oder war die Änderung bei der Abnahme bereits angekündigt, bleibt es ein Mangel.
(8) Beruht ein Mangel nachweislich auf einer Änderung, die Sie oder von Ihnen beauftragte Dritte ohne meine Beteiligung vorgenommen haben, bestehen insoweit keine Mängelrechte.
§ 11 Änderungswünsche und Nachträge
(1) Möchten Sie den vereinbarten Leistungsumfang ändern oder erweitern, teilen Sie mir das bitte in Textform mit.
(2) Ich prüfe den Wunsch und nenne Ihnen in angemessener Zeit in Textform die Auswirkungen auf Leistung, Zeitplan und Festpreis. Zusätzliche Leistungen biete ich Ihnen als Nachtragsangebot zu einem Festpreis an.
(3) Die Änderung gilt erst, wenn wir beide ihr in Textform zugestimmt haben. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
(4) Bis dahin arbeite ich auf Grundlage des bisherigen Auftrags weiter. Auf Ihren Wunsch unterbreche ich die Arbeit an den betroffenen Teilen. Vereinbarte Termine verschieben sich dann entsprechend.
(5) Ist schon die Prüfung eines Änderungswunsches aufwendig, sage ich Ihnen das vorher. Eine Vergütung für die Prüfung fällt nur an, wenn Sie einem Festpreis dafür in Textform zugestimmt haben.
§ 12 Kündigung von Werkverträgen und Beratungsaufträgen
(1) Sie können einen Werkvertrag bis zur Fertigstellung jederzeit ohne Grund kündigen (§ 648 BGB). Dann gilt:
- Für die Arbeit, die ich bis zur Kündigung erbracht habe, zahlen Sie den entsprechenden Teil des Festpreises.
- Für den Teil, den ich wegen der Kündigung nicht mehr erbringe, steht mir der darauf entfallende Festpreis zu. Davon ziehe ich ab, was ich dadurch an Kosten spare, in der frei gewordenen Zeit anderweitig verdiene oder zu verdienen böswillig unterlasse. Das Gesetz vermutet, dass mir für diesen Teil 5 % des darauf entfallenden Festpreises zustehen. Jede Seite kann nachweisen, dass es im Einzelfall mehr oder weniger ist.
Beispiel: Der Festpreis beträgt 4.000 Euro. Bei Ihrer Kündigung ist die Hälfte der Arbeit erledigt. Dann zahlen Sie 2.000 Euro für den erledigten Teil. Für den nicht erledigten Teil kommen 5 % von 2.000 Euro dazu, also 100 Euro, wenn niemand etwas anderes nachweist. Zusammen sind das 2.100 Euro.
(2) Jede Seite kann einen Werkvertrag aus wichtigem Grund ohne Frist kündigen, auch nur für einen abgrenzbaren Teil der Leistung (§ 648a BGB). Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn einer Seite nicht zugemutet werden kann, den Vertrag bis zur Fertigstellung fortzusetzen. Geht es um eine Pflichtverletzung, gibt die kündigende Seite der anderen vorher in Textform eine angemessene Frist zur Abhilfe oder mahnt sie ab. Das ist nicht nötig, wenn die andere Seite die Abhilfe ernsthaft und endgültig verweigert oder besondere Umstände eine sofortige Kündigung rechtfertigen. Nach einer solchen Kündigung bezahlen Sie den Teil der Leistung, den ich bis dahin erbracht habe. Ein Anspruch auf Schadensersatz bleibt beiden Seiten erhalten (§ 648a Abs. 6 BGB).
(3) Nach einer Kündigung kann jede Seite verlangen, dass wir den Stand der Leistungen gemeinsam feststellen.
(4) Die Beendigung wegen fehlender Mitwirkung richtet sich nach § 8 Abs. 8.
(5) Einen Beratungsauftrag (§ 7) können beide Seiten nach den gesetzlichen Regeln beenden, insbesondere aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) und, wenn die Voraussetzungen vorliegen, jederzeit nach § 627 BGB. Für die Vergütung gilt § 13 Abs. 4 entsprechend.
(6) Kündigungen sind in Textform zu erklären. Die bis zur Kündigung erstellten Ergebnisse übergebe ich Ihnen. Die Nutzungsrechte richten sich nach § 17, alles Weitere nach § 22.
§ 13 Laufende Betreuung
(1) Die laufende Betreuung vereinbaren wir gesondert. Sie ist ein Dienstvertrag. Ihr Inhalt ergibt sich aus dem Angebot, zum Beispiel Monitoring, Feinjustierung und Unterstützung bei Fragen. Reaktionszeiten und Verfügbarkeiten schulde ich nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart sind. Fällt ein Dienst eines Dritten aus, auf den Ihre Lösung angewiesen ist, informiere ich Sie, sobald ich davon erfahre, und helfe, soweit das von meiner Seite möglich ist. Betreibe ich ein System nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 selbst, regelt das Angebot auch Wartungsfenster und Verfügbarkeit. Soweit dieser Betrieb rechtlich als Miete gilt, hafte ich nicht ohne Verschulden für Mängel, die schon bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 BGB). Ihr Recht auf Minderung und meine Haftung nach § 20 bleiben bestehen.
(2) Die Betreuung beginnt an dem im Angebot genannten Datum. Sie läuft zunächst für eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten. Danach läuft sie weiter, bis eine Seite kündigt.
(3) Jede Seite kann die Betreuung zum Ende eines Kalendermonats kündigen, frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit. Die Kündigung muss spätestens am 15. dieses Monats bei der anderen Seite ankommen (§ 621 Nr. 3 BGB). Beispiel mit diesen Fristen: Die Betreuung beginnt am 1. März, die Mindestlaufzeit endet am 31. Mai. Kommt Ihre Kündigung bis zum 15. Mai bei mir an, endet die Betreuung am 31. Mai. Kommt sie später an, zum Beispiel am 20. Mai, endet sie am 30. Juni. Die Kündigung ist in Textform zu erklären. Ich bestätige Ihnen den Zugang Ihrer Kündigung und das Vertragsende innerhalb von 3 Arbeitstagen in Textform.
(4) Für manche Dienste, die besonderes Vertrauen voraussetzen, erlaubt das Gesetz jeder Seite, jederzeit ohne Frist zu kündigen (§ 627 BGB). Ob das auf Ihre Betreuung zutrifft, hängt vom Einzelfall ab. Ich schränke dieses Recht nicht ein, und die Absätze 2 und 3 ändern daran nichts. Dabei gilt:
- Kündigen Sie nach § 627 BGB, bezahlen Sie die Leistungen, die ich bis zum Vertragsende erbracht habe.
- Kündige ich nach § 627 BGB, ohne dass Sie mir durch vertragswidriges Verhalten Anlass gegeben haben, bezahlen Sie bereits erbrachte Leistungen nur, soweit sie für Sie noch von Interesse sind (§ 628 Abs. 1 BGB).
- Kündige ich selbst, lasse ich Ihnen genug Zeit, sich anderweitig zu versorgen, außer es liegt ein wichtiger Grund vor.
- Haben Sie Vergütung für Zeiträume nach dem Vertragsende bereits gezahlt, erstatte ich sie anteilig. Das gilt auch nach einer Kündigung aus wichtigem Grund nach Absatz 5.
(5) Das Recht jeder Seite, aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, bleibt bestehen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- Sie mit mehr als einem Monatsbetrag aus zwei aufeinanderfolgenden Monaten oder insgesamt mit zwei Monatsbeträgen in Verzug sind (nach dem Vorbild von § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB),
- Sie ein System trotz Abmahnung rechtswidrig einsetzen, zum Beispiel den KI-Hinweis entfernen, Ihre Kunden täuschen oder es entgegen § 15 Abs. 4 nutzen,
- eine Seite trotz Abmahnung wiederholt oder schwerwiegend gegen wesentliche Vertragspflichten oder Datenschutzpflichten verstößt,
- ein zwingend benötigter Dienst eines Dritten dauerhaft entfällt und kein zumutbarer Ersatz verfügbar ist.
Bevor eine Seite wegen einer Pflichtverletzung kündigt, gibt sie der anderen in Textform eine angemessene Frist, den Verstoß zu beheben, oder mahnt sie ab. Das ist nicht nötig, wenn die andere Seite die Abhilfe ernsthaft und endgültig verweigert oder besondere Umstände eine sofortige Kündigung rechtfertigen (§ 314 Abs. 2 BGB).
(6) Endet die Betreuung, gilt § 22. Betreibe ich ein System selbst, gilt zusätzlich:
- Ich schalte das System frühestens zum Vertragsende ab. Den Abschalttermin nenne ich Ihnen in Textform: bei Ihrer Kündigung mit der Bestätigung nach Absatz 3, bei meiner Kündigung in der Kündigung selbst. Bei einer fristlosen Kündigung nenne ich ihn so früh wie möglich.
- Die Unterlagen nach § 22 Abs. 2 übergebe ich Ihnen vor der Abschaltung, bei einer fristlosen Kündigung sofort nach Vertragsende, also so schnell, wie es nach den Umständen möglich ist (§ 271 Abs. 1 BGB). So können Sie oder ein anderer Dienstleister das System ohne lange Unterbrechung weiterführen.
- Personenbezogene Daten gebe ich erst nach dieser Übergabe zurück oder lösche sie nach den Regeln des AVV.
§ 14 Eigenart von KI-Systemen
(1) Sprachmodelle erzeugen Antworten auf Grundlage von Wahrscheinlichkeiten. Auch ein sorgfältig eingerichtetes System kann einzelne unzutreffende, unvollständige oder veraltete Antworten geben, zum Beispiel bei Namen, Zahlen oder Fachbegriffen.
(2) Ich schulde deshalb nicht, dass jede einzelne Antwort zutrifft. Ich schulde ein System, das die im Angebot vereinbarten Abnahmekriterien erfüllt. Solche Kriterien sind zum Beispiel:
- Die vereinbarten Testfragen werden richtig beantwortet.
- Die vereinbarten Themen werden abgedeckt.
- Festgelegte Anliegen werden an einen Menschen weitergeleitet.
- Vorgaben richten das System auf die freigegebenen Inhalte aus.
Erfüllt das System ein solches Kriterium nicht, ist das ein Mangel. Eine einzelne unzutreffende Antwort in einer anderen Situation ist für sich allein kein Mangel. Sie ist aber ein Mangel, wenn unzutreffende Antworten so oft oder so schwer auftreten, dass das System für die im Angebot vereinbarte Verwendung nicht geeignet ist. Enthält das Angebot keine Abnahmekriterien, gilt der vorletzte Satz nicht. Dann ist maßgeblich, ob sich das System für die im Angebot beschriebene Verwendung eignet.
(3) Garantien übernehme ich nur, wenn ich sie ausdrücklich als Garantie bezeichne.
(4) Die von mir erstellten Systeme sind nicht dafür bestimmt, fachliche Bewertungen abzugeben oder Entscheidungen zu treffen, insbesondere rechtliche, steuerliche, medizinische oder finanzielle. Ich richte sie wie im Angebot vereinbart ein, zum Beispiel mit Weiterleitung an einen Menschen bei solchen Anliegen. Verbindliche Zusagen an Ihre Kunden gibt ein System nur in dem Rahmen, den wir im Angebot festlegen, zum Beispiel Terminbuchungen in Ihrem Kalender. Zusagen zu Preisen, Rabatten oder Vertragsschlüssen richte ich nur ein, wenn wir das im Angebot vereinbaren. Dort legen wir auch fest, ob ein Mensch sie vorher freigibt. Ein KI-System ist kein Notrufsystem.
(5) Texte, Auswertungen und andere Ergebnisse, die ich Ihnen übergebe, prüfen Sie mit der in Ihrem Geschäft gebotenen Sorgfalt, bevor Sie sie verbindlich verwenden oder veröffentlichen. Bei Systemen, die im laufenden Betrieb selbst antworten, sehen Sie die Gesprächsverläufe in angemessenen Abständen stichprobenartig durch und melden mir Auffälligkeiten. Meine vertraglichen Pflichten bleiben davon unberührt.
§ 15 KI-Verordnung und Transparenz
(1) Für KI-Systeme gilt die europäische KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744). Sie unterscheidet zwei Rollen:
- Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Betrieb nimmt oder anbietet.
- Betreiber ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich nutzt, zum Beispiel im Kontakt mit seinen Kunden.
Welche Rolle Sie und ich haben, hängt davon ab, wie das System tatsächlich eingesetzt wird. Im Angebot legen wir das Betriebsmodell fest und beschreiben die Umstände so, wie sie sind:
- Individuallösung: Ich entwickle das System in Ihrem Auftrag. Sie setzen es unter Ihrem Namen ein, in Ihren eigenen Konten oder auf Ihrer eigenen Infrastruktur. In diesem Modell sind in der Regel Sie Anbieter und Betreiber. Ich baue die im Angebot genannten Funktionen ein, mindestens den KI-Hinweis nach Absatz 2. Ob Ihr Einsatz weitere Pflichten auslöst, prüfen Sie (§ 4 Abs. 5).
- Betrieb durch mich: Ich stelle das System als meine eigene Lösung unter meinem Namen oder der Marke „Wietzke AI“ bereit. Dann übernehme ich die Anbieterpflichten zur Transparenz nach Art. 50 Abs. 1 und 2 KI-Verordnung. Sie sind Betreiber.
Betreibe ich ein System auf meinem Server, aber unter Ihrem Namen, oder gibt es andere Mischformen, legen wir die Rollen im Angebot ausdrücklich fest.
(2) In beiden Modellen gehört zur Standardleistung: Ein System, das direkt mit Menschen spricht oder schreibt, sagt spätestens zu Beginn jedes Gesprächs klar, dass es eine KI ist. Den genauen Wortlaut stimmen wir ab. Verlangt die KI-Verordnung, dass ein System die Texte, Bilder, Tonaufnahmen oder Videos, die es erzeugt, maschinenlesbar als KI-erzeugt kennzeichnet, legen wir im Angebot fest, wie das geschieht.
(3) Sie entfernen oder schwächen den KI-Hinweis nicht ab und lassen das auch nicht durch Dritte tun.
(4) Sie setzen ein System nur für die im Angebot vereinbarten Zwecke ein. Für Praktiken, die nach Art. 5 KI-Verordnung verboten sind, setzen Sie ein System nie ein, zum Beispiel für unterschwellige Manipulation, das Ausnutzen der Schutzbedürftigkeit bestimmter Personen oder die Erkennung von Gefühlen am Arbeitsplatz. Dafür erteile ich keine Zustimmung. Für folgende Zwecke dürfen Sie ein System nur einsetzen oder umwidmen, wenn ich vorher in Textform zugestimmt habe:
- Auswahl oder Bewertung von Bewerbern und Beschäftigten,
- Prüfung der Kreditwürdigkeit,
- weitere Zwecke, die die KI-Verordnung als hohes Risiko einstuft (Anhang III KI-Verordnung),
- Auskünfte mit einer medizinischen, rechtlichen oder steuerlichen Einschätzung im Einzelfall.
Organisatorische Aufgaben, zum Beispiel Terminvergabe, Rückrufwünsche oder allgemeine Informationen in Praxen und Kanzleien, fallen nicht unter Nummer 4, wenn das Angebot sie beschreibt. Für solche Daten gilt § 16 Abs. 6. Meine Zustimmung ersetzt nicht Ihre eigene Prüfung, welche Pflichten Sie dann nach der KI-Verordnung treffen.
(5) Die KI-Verordnung verlangt, dass Sie die KI-Kompetenz der Personen fördern, die in Ihrem Betrieb mit dem System arbeiten (Art. 4 KI-Verordnung). Darum kümmern Sie sich. Meine Einweisung hilft dabei, ersetzt das aber nicht.
§ 16 Drittanbieter, Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Verarbeite ich personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag, schließen wir vorher einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO (AVV). Er wird Vertragsbestandteil. In einer Anlage nennt er die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter mit Sitz, Verarbeitungsort und Tätigkeit. Wie ich Ihre eigenen Kontakt- und Vertragsdaten verarbeite, steht in meiner Datenschutzerklärung unter wietzke.ai/datenschutz.
(2) Ich nutze Ihre Daten und die Daten Ihrer Kunden ausschließlich, um den Auftrag zu erfüllen. Ich verwende sie nicht zum Training eigener oder fremder KI-Modelle. Für Ihre Daten setze ich nur KI-Anbieter ein, die diese Daten nach ihren Vertragsbedingungen nicht zum Training nutzen oder bei denen ich diese Nutzung vor dem ersten Einsatz abgeschaltet habe. Wie das je Anbieter geregelt ist, steht in der Liste der Unterauftragsverarbeiter zum AVV.
(3) Systeme, die ich selbst betreibe, laufen auf Servern in Deutschland. Sprachmodelle und andere Dienste setze ich mit Verarbeitung in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum ein. Welche Dienste das im Einzelfall sind und wo sie Daten verarbeiten, nennen das Angebot und die Liste der Unterauftragsverarbeiter zum AVV. Eine Verarbeitung außerhalb von EU und EWR vereinbaren wir nur ausdrücklich im Angebot und nur mit den Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO.
(4) Neue oder geänderte Unterauftragsverarbeiter kündige ich Ihnen mindestens 14 Tage vor ihrem Einsatz in Textform an, außer ein Anbieter lässt mir weniger Zeit. Sie können innerhalb von 14 Tagen, nachdem Sie die Ankündigung erhalten haben, aus datenschutzrechtlichen Gründen widersprechen. Widersprechen Sie nicht, setze ich den Unterauftragsverarbeiter auf Grundlage der allgemeinen Genehmigung im AVV ein. Kann ich einem Widerspruch nicht abhelfen, kann jede Seite die betroffene Leistung zum Zeitpunkt der Änderung kündigen. Sie bezahlen dann die bis dahin erbrachten Leistungen. Haben Sie Vergütung für spätere Zeiträume bereits gezahlt, erstatte ich sie anteilig. Einzelheiten regelt der AVV.
(5) Betreibe oder betreue ich ein System, darf ich auf eine gleichwertige Lösung umstellen, wenn ein Anbieter ein eingesetztes Sprachmodell oder einen Dienst einstellt oder wesentlich ändert. Gleiches gilt, wenn gesetzliche Vorgaben oder Sicherheitsgründe das erfordern. Gleichwertig heißt: Die vereinbarten Funktionen, die Abnahmekriterien und die vereinbarten Datenschutzstandards bleiben erhalten, insbesondere eine vereinbarte Verarbeitung in der EU, und der Festpreis ändert sich nicht. Ich kündige die Umstellung mindestens 14 Tage vorher in Textform an, außer der Anbieter lässt mir weniger Zeit. Halten Sie die neue Lösung nicht für gleichwertig, zum Beispiel wegen spürbar schlechterer Antworten, können Sie die betroffene Leistung zum Zeitpunkt der Umstellung kündigen. Ihre Rechte wegen Mängeln bleiben bestehen. Für neue Unterauftragsverarbeiter gilt zusätzlich Absatz 4.
(6) Manche Daten sind besonders geschützt. Dazu gehören zum Beispiel Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO) und Informationen, die einer Schweigepflicht unterliegen, etwa in Arzt-, Therapie-, Steuerberatungs- oder Anwaltspraxen (§ 203 StGB). Das kann schon bei der Terminvergabe einer Praxis oder bei Anfragen an eine Kanzlei der Fall sein. Sie teilen mir vor Vertragsschluss mit, ob solche Daten anfallen können. Verarbeite ich solche Daten, regeln wir das vorher gesondert im Angebot und im AVV. Ohne diese Regelung geben Sie solche Daten nicht in ein System ein und richten es nicht so ein, dass es solche Daten erfasst.
(7) Im Angebot steht für jeden Dienst Dritter, den Ihre Lösung dauerhaft braucht, zum Beispiel Sprachmodell, Telefonie, Sprachausgabe oder Hosting, ob er über Ihr eigenes Konto oder über meines läuft. Dort steht auch, wer die laufenden Kosten trägt und was bei Vertragsende mit dem Dienst passiert. Rufnummern und Domains, unter denen Ihre Kunden Sie erreichen, laufen auf Ihren Namen und bleiben nach Vertragsende bei Ihnen, außer das Angebot sieht ausdrücklich etwas anderes vor. Dann regelt es auch die Übertragung auf Sie.
§ 17 Nutzungsrechte und Behaltensklausel
(1) Individuelle Ergebnisse sind die Ergebnisse, die ich eigens für Sie erstelle, zum Beispiel Ihre Konfiguration, Ihre System-Prompts, eingepflegte Wissensinhalte, Texte und die Dokumentation.
(2) Haben Sie die für ein individuelles Ergebnis vereinbarte Vergütung vollständig bezahlt, dürfen Sie es zeitlich und räumlich unbegrenzt nutzen, bearbeiten und an Dienstleister weitergeben, die Sie beauftragen (einfaches Nutzungsrecht). „Einfach“ heißt: Das Recht ist nicht exklusiv. Ihre Inhalte, Ihre vertraulichen Informationen und die Daten Ihrer Kunden verwende ich trotzdem nicht für andere Kunden (§ 18). Ein ausschließliches Recht erhalten Sie nur, wenn das im Angebot vereinbart ist. Bis zur vollständigen Bezahlung dürfen Sie die Ergebnisse zum Testen, zur Abnahme und ab der Fertigstellungsmitteilung im laufenden Betrieb nutzen. Diese Erlaubnis kann ich nur widerrufen, wenn Sie mit der Zahlung in Verzug sind und auch eine Nachfrist von 14 Tagen verstreichen lassen, die ich Ihnen in Textform gesetzt habe. Behalten Sie wegen eines Mangels einen Teil der Vergütung berechtigt ein (§ 641 Abs. 3 BGB), sind Sie insoweit nicht in Verzug.
(3) Ich arbeite mit KI-Werkzeugen. Was überwiegend eine KI erzeugt, ist nach deutschem Recht regelmäßig nicht urheberrechtlich geschützt. Soweit Schutzrechte bestehen, räume ich Ihnen die Rechte nach Absatz 2 ein. Nicht geschützte Teile dürfen Sie im selben Umfang nutzen. Ich schulde weder urheberrechtlichen Schutz noch, dass ein Ergebnis als Marke oder Design eingetragen werden kann. Exklusivität schulde ich nur, soweit im Angebot ein ausschließliches Recht vereinbart ist. Dann überlasse ich diese individuellen Ergebnisse keinem Dritten. Andere Nutzer desselben KI-Modells können trotzdem ähnliche Ergebnisse erhalten. Wollen Sie ein Ergebnis als Marke anmelden, lassen Sie vorher prüfen, ob es schon ähnliche Marken gibt.
(4) Ich übernehme keine erkennbar fremden Werke und prüfe Ergebnisse vor der Übergabe mit zumutbarem Aufwand auf offensichtliche Übernahmen. Ihre Rechte wegen Rechtsmängeln (§ 633 Abs. 3 BGB) bleiben bestehen.
(5) Für meine Arbeit nutze ich eigene Bausteine, die ich in mehreren Projekten verwende, zum Beispiel Prompt-Bibliotheken, Code-Module, Vorlagen, Workflows und Methoden. Die Rechte an diesen Bausteinen und an meinem Know-how behalte ich, auch wenn sie in Ihrem Ergebnis stecken.
Sie dürfen die Bausteine, die in Ihrem Ergebnis enthalten sind, zusammen mit Ihrem Ergebnis nutzen, warten und weiterentwickeln. Sie dürfen das auch von anderen Dienstleistern machen lassen. Dieses Recht ist nicht exklusiv und zeitlich unbegrenzt. Nach vollständiger Bezahlung kann ich es nicht mehr widerrufen. Bis dahin gilt Absatz 2 Satz 5 bis 7 entsprechend.
Sie dürfen die Bausteine nicht getrennt von Ihrem Ergebnis nutzen, zum Beispiel für andere Projekte oder zum Weiterverkauf.
Allgemeine Erfahrungen aus Ihrem Projekt darf ich weiter nutzen, aber nicht Ihre vertraulichen Informationen und Daten.
(6) Für Komponenten Dritter, zum Beispiel Open-Source-Software oder Sprachmodelle, gelten deren Lizenz- und Nutzungsbedingungen fort. Ich nenne sie in der Dokumentation.
§ 18 Vertraulichkeit
(1) Wir beide behandeln Informationen der anderen Seite vertraulich, wenn wir sie im Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten und sie erkennbar nicht öffentlich sein sollen. Wir nutzen sie nur für die Durchführung des Vertrags. Dazu gehören insbesondere Geschäftsabläufe, Kundendaten, Preise, Zugangsdaten und nicht veröffentlichte Arbeitsweisen, auch meine Bausteine nach § 17 Abs. 5.
(2) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die
- öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diesen Vertrag bekannt werden,
- der empfangenden Seite vorher bereits rechtmäßig bekannt waren,
- die empfangende Seite unabhängig selbst entwickelt hat,
- die empfangende Seite rechtmäßig von Dritten ohne Vertraulichkeitspflicht erhalten hat,
- aufgrund gesetzlicher Pflicht oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen. In diesem Fall informiert die offenlegende Seite die andere vorher, soweit das erlaubt ist.
(3) Wir dürfen vertrauliche Informationen an Personen weitergeben, die selbst zur Vertraulichkeit verpflichtet sind und die Informationen brauchen
- für die Durchführung des Vertrags, zum Beispiel Unterauftragnehmer,
- für die eigene Beratung, zum Beispiel Steuerberater oder Rechtsanwälte,
- auf Ihrer Seite, um Ihr Ergebnis nach § 17 Abs. 5 zu nutzen, zu warten oder weiterzuentwickeln, auch nach Vertragsende.
(4) Die Pflicht gilt während des Vertrags und 3 Jahre nach seinem Ende. Für Zugangsdaten, personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse gilt sie ohne zeitliche Grenze, solange keine Ausnahme nach Absatz 2 eintritt. Pflichten aus dem AVV und aus dem Gesetz bleiben bestehen.
(5) Die Nennung als Referenz nach § 19 Abs. 1 ist von dieser Vertraulichkeitspflicht ausgenommen.
§ 19 Referenzen
(1) Ich darf Ihren Firmennamen und eine kurze, sachliche Beschreibung des Projekts als Referenz nennen, zum Beispiel auf meiner Website oder in Angeboten.
(2) Sie können dem jederzeit widersprechen, auch schon bei der Annahme des Angebots. Eine kurze Nachricht genügt. Auf dieses Recht weise ich Sie im Angebot gesondert hin. Nach einem Widerspruch entferne ich die Nennung unverzüglich aus meinen Online-Auftritten und verwende sie in neuen Unterlagen nicht mehr.
(3) In der Beschreibung nenne ich nur, was ich für Sie umgesetzt habe. Vertrauliche Informationen nach § 18, Zahlen, Bewertungen Ihres früheren Auftritts und Daten Ihrer Kunden veröffentliche ich nur mit Ihrer gesonderten Freigabe.
(4) Zitate, Logos, Fotos, Videos, Tonaufnahmen, Bildschirmfotos, Fallstudien mit Zahlen und Gesprächsmitschnitte verwende ich nur mit Ihrer gesonderten Einwilligung. Sind darin Personen erkennbar oder hörbar, brauche ich die Einwilligung jeder dieser Personen. Eine Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
(5) Für Vorführungen von Chat- oder Telefonassistenten nutze ich nur gestellte Gespräche oder vollständig anonymisierte Verläufe, keine echten Gespräche mit Ihren Kunden.
§ 20 Haftung
(1) Ich hafte unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch von Personen, die ich zur Erfüllung meiner Pflichten einsetze,
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- bei arglistig verschwiegenen Mängeln und
- im Umfang einer von mir übernommenen Garantie.
(2) Handle ich nur einfach fahrlässig, also ohne Vorsatz und ohne grobe Fahrlässigkeit, hafte ich nur, wenn ich eine wesentliche Vertragspflicht verletze. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist meine Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, der bei Vertragsschluss vorhersehbar war.
(3) Im Übrigen hafte ich bei einfacher Fahrlässigkeit nicht.
(4) Verlieren Sie durch meine einfache Fahrlässigkeit Daten, ersetze ich abweichend von den Absätzen 2 und 3 den Aufwand, der für ihre Wiederherstellung aus einer ordnungsgemäßen, aktuellen Datensicherung angefallen wäre. Weitergehende Schäden aus dem Datenverlust ersetze ich bei einfacher Fahrlässigkeit nicht. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, soweit ich die Datensicherung laut Angebot selbst übernommen habe. Dann gelten die Absätze 2 und 3. In den Fällen des Absatzes 1 gilt keine dieser Begrenzungen.
(5) Nehmen Sie Personen, die ich zur Erfüllung meiner Pflichten einsetze, persönlich in Anspruch, gelten die Absätze 1 bis 4 auch für sie.
(6) Diese Regeln ändern nichts daran, wer vor Gericht was beweisen muss. Ihre Ansprüche auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO bleiben bestehen.
§ 21 Verjährung
(1) Ihre Ansprüche wegen Mängeln meiner Werkleistungen verjähren in zwei Jahren ab Abnahme, bei Teilabnahmen ab der Schlussabnahme (§ 9 Abs. 8).
(2) Ihre sonstigen Ansprüche auf Schadensersatz wegen einfacher Fahrlässigkeit verjähren in einem Jahr. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den Umständen und von mir als Verantwortlichem erfahren haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erfahren müssen (§ 199 BGB). Beispiel: Entsteht der Anspruch im März 2027 und erfahren Sie im selben Jahr davon, verjährt er mit Ablauf des 31. Dezember 2028.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche
- wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auch von Personen, die ich zur Erfüllung meiner Pflichten einsetze,
- wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- wegen arglistig verschwiegener Mängel und
- aus einer von mir übernommenen Garantie.
Für diese Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(4) Die Absätze 1 und 2 betreffen nur Mängel- und Schadensersatzansprüche. Für andere Ansprüche, zum Beispiel auf Rückzahlung, gelten die gesetzlichen Fristen.
§ 22 Ende eines Auftrags: Unterlagen, Zugänge und Daten
(1) Diese Regeln gelten für jedes Auftragsende, ob durch Fertigstellung, Kündigung oder Ende der Betreuung.
(2) Ich übergebe Ihnen die für Sie erstellten Ergebnisse, Ihre kundenspezifischen Konfigurationen, System-Prompts und die Dokumentation in einem gängigen Format, soweit Sie sie noch nicht haben. Bei Werkleistungen geschieht das spätestens mit der Abnahme, sonst sofort nach Vertragsende, also so schnell, wie es nach den Umständen möglich ist (§ 271 Abs. 1 BGB). Für von mir selbst betriebene Systeme gilt zusätzlich § 13 Abs. 6.
(3) Zugangsdaten, die Sie mir gegeben haben, lösche ich bei mir. Benutzerkonten, die für mich in Ihren Systemen angelegt wurden, entferne ich, soweit ich das selbst kann. Sonst nenne ich sie Ihnen. Beides bestätige ich Ihnen in Textform. Bitte ändern Sie danach vorsorglich die Passwörter der Zugänge, die ich genutzt habe.
(4) Personenbezogene Daten gebe ich zurück oder lösche sie nach den Regeln des AVV. Eine Kopie meiner Arbeitsergebnisse ohne personenbezogene Daten behalte ich bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr, in dem der Auftrag endet, damit ich Mängel beseitigen und Ansprüche prüfen kann. Danach lösche ich Ihre vertraulichen Inhalte daraus, außer ich muss Unterlagen gesetzlich aufbewahren, zum Beispiel Rechnungen (§ 14b UStG).
(5) Weitere Hilfe beim Wechsel zu einem anderen Anbieter biete ich Ihnen nach § 11 zu einem Festpreis an.
§ 23 Erklärungen und Form
(1) Kündigungen und Zustimmungen zu Vertragsänderungen (§§ 11, 24) sowie Zustimmungen nach § 15 Abs. 4 erklären wir beide in Textform (§ 126b BGB). Textform heißt: eine lesbare, gespeicherte Nachricht, aus der hervorgeht, von wem sie stammt, zum Beispiel eine E-Mail.
(2) Mängelanzeigen, die Verweigerung der Abnahme, Vorbehalte, Widersprüche und sonstige Erklärungen senden Sie mir bitte ebenfalls in Textform. Sie sind aber auch wirksam, wenn Sie sie mir mündlich mitteilen, zum Beispiel am Telefon oder im Videocall. Ich bestätige sie Ihnen dann in Textform.
(3) Eine E-Mail genügt, zum Beispiel an info@wietzke.ai. Erklärungen, die mich auf einem anderen üblichen Kontaktweg erreichen, den ich für den Kontakt mit Ihnen nutze, sind ebenfalls wirksam. Eine Unterschrift auf Papier oder ein Einschreiben ist nicht erforderlich.
(4) Wichtige Absprachen halte ich zur Klarheit in Textform fest, zum Beispiel per E-Mail.
§ 24 Änderungen dieser AGB
(1) Jede Fassung dieser AGB trägt ein Datum. Für einen Auftrag gilt die Fassung, die im Angebot genannt ist, auch wenn ich zwischen Angebot und Annahme eine neue Fassung veröffentliche. In jedem neuen Angebot nenne ich die dann aktuelle Fassung. Frühere Fassungen bewahre ich auf und sende sie Ihnen auf Wunsch zu.
(2) Möchte ich die Bedingungen eines laufenden Betreuungsvertrags ändern, sende ich Ihnen die Änderungen mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform und hebe sie hervor.
(3) Die Änderungen gelten nur, wenn Sie ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
(4) Stimmen Sie nicht zu, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter. Jede Seite kann ihn dann nach § 13 Abs. 3 ordentlich kündigen.
§ 25 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Vertragssprache ist Deutsch.